Fahrschule P & S Hofstetter

Kategorien

Möglichkeiten nach Mindestalter

  • 18 Jahre
    Möglichkeit: Voraussetzungen:

    Kat. A1

    Motorrad mit einem Hubraum von höchstens 125cm3 und einer Motoleistung von höchstens 11kW (15PS)
    • Nothelferausweis
    • Basistheorieprüfung
    • Lernfahrausweis
    • Grundkurs 8 Std. (muss innert 4 Monaten besucht werden, anschl. automatische Verlängerung des Lernfahrausweises um 12 Monate)
    • Verkehrskundeunterricht
    • Praktische Prüfung

    ODER

    • Fahrausweis Kat. B
    • Lernfahrausweis
    • Grundkurs 8 Std. (muss innert 4 Monaten besucht werden, anschl. automatische Verlängerung des Lernfahrausweises um 12 Monate)

    Kat. A

    (mit Beschränkung der Motorleistung)


    Motorrad mit einer Motorleistung von höchstens 25kW (34PS) und einem Verhältnis von Motorleistung zu Leergewicht von mindestens 0.16kW/kg
    • Nothelferausweis
    • Basistheorieprüfung
    • Lernfahrausweis
    • Grundkurs 12 Std. (muss innert 4 Monaten besucht werden, anschl. automatische Verlängerung des Lernfahrausweises um 12 Monate)
    • Verkehrskundeunterricht
    • Praktische Prüfung

    ODER

    • Fahrausweis Kat. B
    • Lernfahrausweis
    • Grundkurs 12 Std. (muss innert 4 Monaten besucht werden, anschl. automatische Verlängerung des Lernfahrausweises um 12 Monate)
    • Praktische Prüfung

    ODER

    • Fahrausweis Kat. A1 (Prüfung vor 1.4.2003)
    • Lernfahrausweis
    • Grundkurs 12 Std. (muss innert 4 Monaten besucht werden, anschl. automatische Verlängerung des Lernfahrausweises um 12 Monate)
    • Praktische Prüfung

    ODER

    • Fahrausweis Kat. A1 (Prüfung nach 1.4.2003)
    • Lernfahrausweis
    • Grundkurs 6 Std. (muss innert 4 Monaten besucht werden, anschl. automatische Verlängerung des Lernfahrausweises um 12 Monate), der Grundkurs von 8 Std., der mit dem Lernfahrausweis Kat. A1 absolviert wurde, wird angerechnet
    • Praktische Prüfung

    Kat. A

    (ohne Beschränkung der Motorleistung)


    Motorrad mit einem Motorleistung von mehr als 25kW (34PS) und einem Verhältnis von Motorleistung zu Leergewicht von mindestens 0.16 kW/kg
    • Fahrausweis Kat. A beschränkt auf 25kW mit mindestens 2 Jahren praktischer Erfahrung
    • Beschränkung wird aufgehoben, sofern in den letzten 2 Jahren kein Entzug des Führerausweises der Kat. A verfügt wurde
    • Gesuch für Aufhebung der Beschränkung einreichen
    • Die unbeschränkte Kat. A wird ohne Prüfung erteilt

    Kat. B

    Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von höchstens 3500kg und höchstens acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz
    • Nothelferausweis
    • Basistheorieprüfung
    • Lernfahrausweis (24 Monate gültig)
    • Verkehrskundeunterricht
    • Praktische Prüfung

    Weg zum Fahrausweis

  • 16 Jahre
  • 25 Jahre

Möglichkeiten nach abgeschlossenen Kategorien


 

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