Fahrschule P & S Hofstetter

Kategorien

Möglichkeiten nach Mindestalter


Möglichkeiten nach abgeschlossenen Kategorien

  • Kat. A beschränkt auf 25kW (34PS)
    Möglichkeit: Voraussetzungen:

    Kat. A

    (mit Beschränkung der Motorleistung)


    Motorrad mit einer Motorleistung von höchstens 25kW (34PS) und einem Verhältnis von Motorleistung zu Leergewicht von mindestens 0.16kW/kg
    • Mindestalter 18 Jahre
    • Nothelferausweis
    • Basistheorieprüfung
    • Lernfahrausweis
    • Grundkurs 12 Std. (muss innert 4 Monaten besucht werden, anschl. automatische Verlängerung des Lernfahrausweises um 12 Monate)
    • Verkehrskundeunterricht
    • Praktische Prüfung

    ODER

    • Mindestalter 18 Jahre
    • Fahrausweis Kat. B
    • Lernfahrausweis
    • Grundkurs 12 Std. (muss innert 4 Monaten besucht werden, anschl. automatische Verlängerung des Lernfahrausweises um 12 Monate)
    • Praktische Prüfung

    ODER

    • Mindestalter 18 Jahre
    • Fahrausweis Kat. A1 (Prüfung vor 1.4.2003)
    • Lernfahrausweis
    • Grundkurs 12 Std. (muss innert 4 Monaten besucht werden, anschl. automatische Verlängerung des Lernfahrausweises um 12 Monate)
    • Praktische Prüfung

    ODER

    • Mindestalter 18 Jahre
    • Fahrausweis Kat. A1 (Prüfung nach 1.4.2003)
    • Lernfahrausweis
    • Grundkurs 6 Std. (muss innert 4 Monaten besucht werden, anschl. automatische Verlängerung des Lernfahrausweises um 12 Monate), der Grundkurs von 8 Std., der mit dem Lernfahrausweis Kat. A1 absolviert wurde, wird angerechnet
    • Praktische Prüfung
  • Kat. A1 beschränkt auf 50cm3
  • Kat. A1 beschränkt auf 125cm3
  • Kat. A ohne Beschränkung
  • Kat. B

 

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